Sorgevertrag

Allen Gesellschaften liegt ein impliziter Sorgevertrag zugrunde, der ein Teil des
Gesellschaftsvertrags ist. Denn jede Gesellschaft ist darauf angewiesen, dass Menschen
– zumindest als Säuglinge und im Kindesalter – versorgt und erzogen werden.
Um den Sorgevertrag geschlechtergerecht und zukunftsfähig zu gestalten,
sind die geschlechtsspezifischen und weiteren intersektionalen Zuschreibungen
von Erziehungs-, Betreuungs- und Pflegeaufgaben zu überwinden.