Universalismus

In der Ethik gilt der Universalismus als zentrales Kriterium für die Begründung einzuhaltender Grundsätze und Normen. Die Gültigkeit ethischer Grundsätze und Normen ist dort von ihrer Begründbarkeit im Hinblick auf die allgemeinen Ziele der Humanität abhängig. Da alle Menschen in ihrem Leben auf Sorge angewiesen sind, sind die Sorgebedürfnisse als universal zu verstehen und ihre Erfüllung lässt sich als Begründung für das Recht auf Sorge als entsprechendes Menschenrecht heranziehen (vgl. Engster 2007, S. 163 ff.). Zudem kann der Universalismus auf den Zugang zu Sorgeleistungen und damit auf die Care-Politiken bezogen werden. Universalen Zugang zu Sorgeleistungen für alle Menschen in einer Gesellschaft zu garantieren bedeutet, „that access is guaran- teed to all, irrespective of sex, racial or ethnic origin, religion or belief, disability, age or sexual orientation, gender identity and/or expression […]“ (Social Platform 2012, S. 23). Darüber hinaus wird der Universalismus auch auf die Finanzierung bezogen. Das Prinzip universalistischer Finanzierung „schafft die Voraussetzungen dafür, dass alle sozialen Gruppen sich entsprechend ihrem Einkommen an der Finanzierung beteiligen und ermöglichen damit einen gesellschaftlichen Ausgleich“ (Theobald 2022, 320f.).